Promovierendenprogramm
Anmeldung
Promovierende haben in der Regel einen Arbeitsvertrag mit einem der Partner, ein Stipendium oder eine andere Finanzierung. Sie sind an eine Universität und das Max-Planck-Institut für Geoanthropologie (MPI-GEA) angegliedert.
Alle Partner verpflichten sich zu einem Zulassungsverfahren, das gewährleistet, dass die Promovierenden über einen soliden methodischen Hintergrund verfügen und das Potenzial haben, sich zu hervorragenden Wissenschaftler:innen zu entwickeln. Die International Max Planck Research School for Modeling the Anthropocene (IMPRS ModA) setzt sich auch für Chancengleichheit ein (Geschlecht, Internationalität, Behinderung, Elternschaft, Religionen und andere Arten von Vielfalt).
Wo kann man sich bewerben?
Kernpartner*
- Friedrich-Schiller-Universität Jena - Stellenmarkt
- Universität Bielefeld - Wissenschaftliches Personal
- Universität Leipzig - Stellenmarkt
- Arizona State University
Angeschlossene Partner*
- Universität zu Köln - Jobportal
- Universität Potsdam - Stellenausschreibungen
- Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung - Offene Stellen
- Universität Kiel - Aktuelle Ausschreibungen
*Die Liste ist nicht abschließend und kann durch weitere Kooperationen ergänzt werden.
Wir empfehlen auch, auf der Homepage des DAAD (Deutscher Akademischer Austauschdienst) nach einer Finanzierungsmöglichkeit im jeweiligen Forschungsgebiet zu suchen. Eine weitere nützliche Webseite ist Research in Germany.
Lehrplan & ECTS
Die International Max Planck Research School for Modeling the Anthropocene (IMPRS ModA) bietet den Promovierenden ein anspruchsvolles Programm, eine gute Betreuung und gleichzeitig den nötigen Freiraum für die Arbeit an ihren Dissertationsprojekten.
Die IMPRS ModA muss sich mit der Tatsache auseinandersetzen, dass die Disziplinen anders sind als bei einer typischen Promotion. In einigen Fällen ist die Feldarbeit ein wesentlicher Bestandteil der Promotion. Einige Promovierende werden eine Monografie schreiben, andere eine Dissertation auf der Grundlage bereits veröffentlichter Arbeiten verfassen. Wir berücksichtigen die verschiedenen Zugehörigkeiten, die mit lokalen Angeboten verbunden sind, die perfekt zu den individuellen Ausbildungsplänen passen. Wir berücksichtigen auch individuelle Karrierepläne.
Die Promovierenden müssen mindestens 40 ECTS-Äquivalente erwerben. 40 ECTS entsprechen ca. 800 Stunden.
Die Programmsprache ist Englisch. Zur sozialen Integration werden Deutschkurse angeboten und Exkursionen sind geplant.
Die folgenden Maßnahmen sollen die Entwicklung eines Gemeinschaftsgefühls unterstützen:

Betreuung
Jede:r Doktorand:in der IMPRS ModA wird von einem Thesis Advisory Committee (TAC) betreut. Dieses Komitee besteht aus zwei Betreuenden, von denen mindestens eine:r das Recht hat, an der Fakultät zu betreuen, an der der:die Promovierende zugelassen ist oder einen Antrag auf Zulassung gestellt hat. Zusätzlich muss mindestens ein:e unabhängige:r Mentor:in aus einem anderen Fachbereich anwesend sein, um die Interdisziplinarität des Forschungsprojekts zu unterstützen, eine breitere Karriereberatung zu ermöglichen und als Ansprechperson in Konfliktfällen zu dienen. In den TACs sollte mindestens eine Frau vertreten sein und auch andere Aspekte der Diversität sind zu berücksichtigen. Die TAC-Betreuenden sind in der Regel Mitglieder der ETF, während die Mentor:innen auch aus anderen Einrichtungen kommen können (z. B. von der Heimatuniversität der Promovierenden). Die Voraussetzung für die Arbeit im TAC ist ein Doktortitel. Die Mitarbeit von Nachwuchswissenschaftler:innen ist erwünscht.
Jedes TAC trifft sich mindestens einmal pro Semester mit den Promovierenden zum Statusgespräch und Beratung, einschließlich Karriereberatung. Einzelheiten sind in den „TAC Guidelines“ geregelt. Für die TAC-Sitzungen gibt es Formulare, die von den Promovierenden vorbereitet werden, von der Person, die die TAC-Sitzung leitet, ausgefüllt und von allen Teilnehmenden unterzeichnet werden. Das IMPRS Office übernimmt das Monitoring der Sitzungen. Diese werden auch Teil des „Transcript of Records“.
Es gelten die Richtlinien für gute wissenschaftliche Praxis. In Konfliktfällen können sich die Beteiligten an die zuständigen Stellen (z.B. Ombudsleute) oder an die IMPRS wenden.