Stipendienprogramm MPI-GEA
Das MPI GEA vergibt eine begrenzte Zahl von Stipendien an Gastwissenschaftler*innen aus aller Welt, um in einer Abteilung oder Forschungsgruppe des Instituts mitzuarbeiten und die Bibliotheksbestände zu nutzen. Das Programm dient dem wissenschaftlichen Austausch sowie der Etablierung und Konsolidierung internationaler Kooperationen. Im Unterschied zu Stellen mit Anstellungsvertrag sind Stipendien nicht sozialversicherungspflichtig. Die Höhe orientiert sich an den Regeln der Max-Planck-Gesellschaft.
Alle Stipendiat*innen erhalten Unterstützung, um ihre Forschung am Institut durchzuführen. Das Institut stellt u.a. Co-Working-Spaces zur Verfügung. Die Finanzierung erfolgt durch die Abteilungen und Forschungsgruppen. Die Stipendiat*innen sind eingeladen, sich aktiv am akademischen und sozialen Institutsleben zu beteiligen.
Bewerbungen sind jederzeit möglich. Ihre Bewerbung schicken Sie direkt an die Abteilung/Forschungsgruppe, in der Sie das Stipendium durchführen möchten (Kontaktadressen, siehe unten).
Stipendienprogramme
Profil und Einbindung:
Stipendien für Doktorand*innen richten sich an noch nicht promovierte Wissenschaftler*innen aus dem In- und Ausland für Aufenthalte von drei bis sechs Monaten.
Die Förderung und Qualifizierung von jungen Wissenschaftler*innen, die auf dem Gebiet der Geoanthropologie forschen, gehört zu den zentralen Aufgaben des Instituts. Doktorand*innen werden eng in den Forschungskontext des Instituts eingebunden und profitieren von einem vielfältigen Qualifikations- und Förderangebot. Sie arbeiten an den verschiedenen Forschungsvorhaben der Abteilungen oder Forschungsgruppen mit.
Max-Planck-Institute sind reine Forschungsinstitutionen und haben als solche kein Promotionsrecht. Doktorand*innen, die am Max-Planck-Institut für Geoanthropologie arbeiten, sind in der Regel an einer Universität im In- oder Ausland als Promotionsstudent*innen zugelassen. Dabei gelten die Promotionsordnungen der jeweiligen Fakultäten oder Fachbereiche, über die die Universitäten informieren.
Ihre Bewerbung in deutscher oder englischer Sprache können Sie jederzeit, jedoch mindestens sechs Monate vor dem geplanten Forschungsaufenthalt über unser Onlinebewerberportal einreichen.
Ihre vollständige Bewerbung für ein Stipendium umfasst:
- Skizze des geplanten Promotionsprojekts: 2-3 Seiten inkl. Abstract zum geplanten Projekt, einer Begründung der Relevanz, der Methode und der Passung zu einem aktuellen Forschungsfeld des Instituts;
- Lebenslauf;
- Kontaktadresse (postal und elektronisch) eine*r Wissenschaftler*in, die gegebenenfalls für ein Referenzschreiben angefragt werden kann;
- Scan des ausgefüllten und unterschriebenen Formblatts „Additional Application Details“.
Finanzierung:
Ein Promotionsstipendium besteht aus dem Grundbetrag von 1.650 EUR pro Monat. Darüber hinaus können Zuschüsse im Einzelfall gewährt werden, z.B. für Kinderbetreuung, Reisekosten oder Kursgebühren. Stipendiat*innen verpflichten sich, sich während des Erhalts des Stipendiums voll dem Stipendienzweck zu widmen. Die Stipendiat*innen sind nicht weisungsgebunden und nicht sozialversichert.
Für alle Stipendien gilt, dass die volle Stipendienzahlungen nur geleistet werden dürfen, wenn die bzw. der Stipendiat*in während der Laufzeit des geplanten Stipendiums kein anderweitiges eigenes Einkommen erhält, das höher ist als die geltende Geringfügigkeitsgrenze. Anderweitiges Einkommen wird gegen gerechnet. Wir bitten Sie daher, zum Zeitpunkt Ihrer Bewerbung Ihre möglichen Einkünfte in der Zeit Ihres Aufenthaltes bei uns zu prüfen, weil wir diese Auskunft von Ihnen erbitten müssen.
Krankenversicherung:
Stipendiat*innen sind verpflichtet, eine Krankenversicherung abzuschließen. Der Nachweis über Ihren bestehenden Krankenversicherungsschutz für die Dauer Ihres Aufenthalts ist innerhalb von 14 Tagen nach Beginn des Stipendiums vorzulegen. Anderenfalls gilt das Stipendium als nicht gewährt.Die genauen Anforderungen hängen von der Dauer Ihres Aufenthalts bei uns und davon ab, ob ein Visum erforderlich ist. Folgende Optionen stehen zur Auswahl:
- Aufenthalt mit Visumpflicht: Die Stipendiat*innen müssen bei der Beantragung des Visums einen Nachweis über eine entsprechende Krankenversicherung bei den deutschen Behörden vorlegen. Wird ein Visum erteilt, besteht ausreichender Krankenversicherungsschutz.
- Aufenthalt ohne Visumpflicht (weniger als 90 Tage oder visumfreie Einreise/Aufenthalt grundsätzlich möglich): Die Stipendiat*innen müssen lediglich einen Nachweis über eine Krankenversicherung vorlegen; auch eine Reiseversicherung ist ausreichend.
Community:
Profil und Einbindung:
Postdoktorandenstipendien sind für Wissenschaftler*innen in der Anfangsphase ihrer Karriere nach der Promotion gedacht.Antragsberechtigt sind Wissenschaftler*innen aus dem Ausland bzw. Wissenschaftler*Innen, die an einer ausländischen Universität oder Forschungseinrichtung tätig sind. Die Tätigkeit als Postdoktorandenstipendiat*in dient der wissenschaftlichen Qualifizierung und Profilierung. In dieser Zeit bearbeiten die Postdoktorandenstipendiat*innen ein eigenständiges Forschungsprojekt im Rahmen der jeweiligen Forschungsfelder der Abteilungen oder Forschungsgruppen. Sie profitieren von dem vielfältigen Angebot an Vorträgen, Seminaren und Workshops am Institut.
Stipendien für Postdoktorand*innen werden meist für Aufenthalte mit einer Dauer von 3 bis 24 Monaten angeboten. In der Phase nach der Promotion bietet Ihnen ein solcher Aufenthalt die Möglichkeit, Ihre Forschungen in einem internationalen Umfeld fortzuführen und im Austausch mit Wissenschaftler*innen am Institut neue Forschungsprojekte zu entwickeln. Stipendiat*innen verpflichten sich, sich während des Erhalts des Stipendiums voll dem Stipendienzweck zu widmen. Sie sind nicht weisungsgebunden und nicht sozialversichert.
Voraussetzungen:
Um Ihr Stipendium als Postdoktorand*in in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie Ihre Dissertation bereits verteidigt und den vollen Postdoktorand*innen-Status erreicht haben. Die Bewerbung für das Stipendium kann bereits vorab erfolgen. Die Promotionsurkunde kann später nachgereicht werden, sobald Ihre Bewerbung erfolgreich ist.Eine weitere Voraussetzung für Ihre erfolgreiche Bewerbung ist, dass Ihr Forschungsvorhaben einen engen Bezug zu einem der jeweils in der Ausschreibung genannten thematischen Schwerpunkte der Abteilung/Forschungsgruppe, bei der Sie sich bewerben möchten, aufweist.
Bitte beachten Sie, dass Stipendien für Postdoktorand*innen aus rechtlichen Gründen nur an promovierte Wissenschaftler*innen vergeben werden können, die ihren Lebensmittelpunkt nachweislich außerhalb von Deutschland haben.
Ihre Bewerbung in deutscher oder englischer Sprache können Sie jederzeit, doch mindestens sechs Monate vor dem geplanten Forschungsaufenthalt über unser Onlinebewerberportal einreichen.
Ihre vollständige Bewerbung für ein Postdoktorand*innen-Stipendium umfasst:
- Skizze des geplanten Forschungsprojekts: 3 Seiten inkl. Abstract zum geplanten Projekt, Nennung spezifischer Projekte, an denen gearbeitet werden soll, einer Begründung der Relevanz, der Methode und der Passung zu einem aktuellen Forschungsfeld des Instituts;
- Zeitplan für die Dauer des Projekts;
- Lebenslauf;
- Publikationsliste;
- Kontaktadresse (postal und elektronisch) zweier Wissenschaftler*innen, die gegebenenfalls für ein Referenzschreiben angefragt werden können;
- drei Ihrer thematisch einschlägigen Publikationen aus den letzten fünf Jahren in Kopie (PDF-Format);
- Scan des ausgefüllten und unterschriebenen Formblatts „Additional Application Details“.
Finanzierung:
Die Stipendienhöhe für Postdoktorand*innen beträgt 2.700 EUR monatlich. Darüber hinaus können Zuschüsse im Einzelfall gewährt werden, z.B. für Kinderbetreuung, Reisekosten oder Kursgebühren.
Für alle Stipendien gilt, dass die volle Stipendienzahlungen nur geleistet werden dürfen, wenn die bzw. der Stipendiat*in während der Laufzeit des geplanten Stipendiums kein anderweitiges eigenes Einkommen erhält, das höher ist als die geltende Geringfügigkeitsgrenze. Anderweitiges Einkommen wird gegen gerechnet. Wir bitten Sie daher, zum Zeitpunkt Ihrer Bewerbung Ihre möglichen Einkünfte in der Zeit Ihres Aufenthaltes bei uns zu prüfen, weil wir diese Auskunft von Ihnen erbitten müssen.
Stipendiat*innen sind verpflichtet, eine Krankenversicherung abzuschließen. Der Nachweis über Ihren bestehenden Krankenversicherungsschutz für die Dauer Ihres Aufenthalts ist innerhalb von 14 Tagen nach Beginn des Stipendiums vorzulegen. Anderenfalls gilt das Stipendium als nicht gewährt.
Die genauen Anforderungen hängen von der Dauer Ihres Aufenthalts bei uns und davon ab, ob ein Visum erforderlich ist. Folgende Optionen stehen zur Auswahl:
-
Aufenthalte bis zu 6 Monaten:
- Aufenthalt mit Visumpflicht: Die Stipendiat*innen müssen bei der Beantragung des Visums einen Nachweis über eine entsprechende Krankenversicherung bei den deutschen Behörden vorlegen. Wird ein Visum erteilt, besteht ausreichender Krankenversicherungsschutz.
- Aufenthalt ohne Visumpflicht (weniger als 90 Tage oder visumfreie Einreise/Aufenthalt grundsätzlich möglich): Die Stipendiat*innenen müssen lediglich einen Nachweis über eine Krankenversicherung vorlegen; auch eine Reiseversicherung ist ausreichend.
-
Aufenthalte von mehr als 6 Monaten:
Stipendiat*innen benötigen eine Krankenversicherung mit Vollversicherungsschutz, der dem Versicherungsschutz der gesetzlichen Krankenversicherung in der Bundesrepublik Deutschland entspricht. Sie benötigen eine Bestätigung der Versicherung, dass sie gemäß § SGB 257V („Volltarif“) versichert sind. Stipendiat*innen aus der EU benötigen lediglich ihre Europäische Krankenversicherungskarte. Stipendiat*innen aus dem Vereinigten Königreich benötigen ihre Global Health Insurance Card und müssen bestätigen, dass ihre Versicherung für die Dauer des Stipendiums gültig ist. Sie sollten sich erkundigen, welche Leistungen abgedeckt sind.
Profil und Einbindung:
Mit einem Forschungsstipendium (mit einer Dauer von gewöhnlich 1 bis maximal 24 Monaten) erhalten Sie als erfahrene*r Wissenschaftler*in die Möglichkeit, als Gast am Institut ein eigenes Forschungsvorhaben voranzutreiben und Ihre Ergebnisse mit anderen internationalen Stipendiat*innen und Wissenschaftler*innen zu diskutieren. Die Forschungsstipendien richten sich an Wissenschaftler*innen, deren Promotion bereits länger als 10 Jahre zurückliegt und die auf ihrem jeweiligen Forschungsgebiet anerkannte Expert*innen sind. Stipendiat*innen verpflichten sich, sich während des Erhalts des Stipendiums voll dem Stipendienzweck zu widmen. Sie sind nicht weisungsgebunden und nicht sozialversichert.Voraussetzungen:
Antragsberechtigt sind Wissenschaftler*innen aus dem Ausland bzw. Wissenschaftler*Innen, die an einer ausländischen Universität oder Forschungseinrichtung tätig sind.
Voraussetzung für Ihre erfolgreiche Bewerbung ist, dass Ihr Forschungsvorhaben einen engen Bezug zu den thematischen Schwerpunkten der Abteilung/Forschungsgruppe, bei der Sie sich bewerben möchten, aufweist.
- Skizze des geplanten Forschungsprojekts: 3 Seiten inkl. Abstract zum geplanten Projekt, Nennung spezifischer Projekte, an denen gearbeitet werden soll, einer Begründung der Relevanz, der Methode und der Passung zu einem aktuellen Forschungsfeld des Instituts;
- Zeitplan für die Dauer des Projekts;
- Lebenslauf;
- Publikationsliste;
- Kontaktadresse (postal und elektronisch) zweier Wissenschaftler*innen, die gegebenenfalls für ein Referenzschreiben angefragt werden können;
- drei Ihrer thematisch einschlägigen Publikationen aus den letzten fünf Jahren in Kopie (PDF-Format);
- Scan des ausgefüllten und unterschriebenen Formblatts „Additional Application Details“.
Finanzierung:
Die Stipendienhöhe beträgt i.d.R. 3.600 EUR. Darüber hinaus können Zuschüsse im Einzelfall gewährt werden, z.B. für Kinderbetreuung, Reisekosten oder Kursgebühren.
Für alle Stipendien gilt, dass die volle Stipendienzahlungen nur geleistet werden dürfen, wenn die bzw. der Stipendiat*in während der Laufzeit des geplanten Stipendiums kein anderweitiges eigenes Einkommen erhält, das höher ist als die geltende Geringfügigkeitsgrenze. Anderweitiges Einkommen wird gegen gerechnet. Wir bitten Sie daher, zum Zeitpunkt Ihrer Bewerbung Ihre möglichen Einkünfte in der Zeit Ihres Aufenthaltes bei uns zu prüfen, weil wir diese Auskunft von Ihnen erbitten müssen.
Stipendiat*innen sind verpflichtet, eine Krankenversicherung abzuschließen. Der Nachweis über Ihren bestehenden Krankenversicherungsschutz für die Dauer Ihres Aufenthalts ist innerhalb von 14 Tagen nach Beginn des Stipendiums vorzulegen. Anderenfalls gilt das Stipendium als nicht gewährt. Von der strikten Voraussetzung der ausreichenden Krankenversicherung (Krankenvollversicherung) kann abgewichen werden.
Stipendiat*innen können einen monatlichen Zuschuss zur Krankenversicherung in Höhe von 50 % der monatlichen Beiträge und bis zu 100 € erhalten. Bitte beachten Sie: Sie können den Zuschuss nur erhalten, wenn Sie eine schriftliche Bestätigung vorlegen, dass Ihr privater Versicherungstarif dem deutschen gesetzlichen Krankenversicherungstarif („Volltarif“) entspricht.
Links und Kontaktadressen
- Formular „Additional Application Details“
- Abteilung Strukturwandel der Technosphäre | Kontakt Direktion/Assistenz
- Abteilung Integrative Erdsystemwissenschaft | Kontakt Direktion/Assistenz
- Abteilung Koevolution von Landnutzung und Urbanisierung | Kontakt Direktion | Kontakt Assistenz
- Forschungsgruppe Language and the Anthropocene | Kontakt Gruppenleitung | Kontakt Assistenz
- Forschungsgruppe Human Palaeosystems | Kontakt Koordination | Kontakt Assistenz
- Forschungsgruppe Domestication and Anthropogenic Evolution | Kontakt Gruppenleitung | Kontakt Assistenz